Wir schätzen die offene Kommunikation. Mit unserem Hinweisgebersystem können Sie uns Verstöße gegen Gesetze anonym melden.

Direkter Kontakt

Der kürzeste Weg eine Meldung abzugeben ist der direkte Kontakt zur Meldestelle.
Hierfür haben wir für Sie eine Telefonnummer eingerichtet, über die Sie die Meldestelle Montags bis Freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichen können.

Kontaktdaten der Meldestelle:
Diakonisches Werk Pfarrkirchen e.V.
c/o Althammer & Kill GmbH & Co. KG
Roscherstraße 7
30161 Hannover

Telefon: +49 511 330603-70
diakonie-christanger@ak-compliance.de

Hierbei handelt es sich nicht um eine Hotline, sondern um geschulte Mitarbeitende, die Ihr Anliegen aufnehmen und die weitere Bearbeitung in die Wege leiten.

Bei den Mitarbeitenden handelt es sich nicht um Mitarbeitende Ihrer Organisation, sondern um Mitarbeitende der Althammer & Kill GmbH & Co. KG, die das Hinweisgebersystem für uns, die Diakonisches Werk Pfarrkirchen e.V., betreiben.

Um die Vertraulichkeit Ihrer Meldung gegenüber der Diakonisches Werk Pfarrkirchen e.V. zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Punkte.

  • Führen Sie das Gespräch nicht von einem Diensttelefon.
  • Führen Sie das Gespräch in einer ruhigen Umgebung, nicht im Betrieb, und wählen Sie einen Zeitpunkt, zu dem Sie ungestört sind.
  • Wählen Sie einen Ort, an dem niemand mithören kann.
  • In einem ersten Gespräch kann ein Hinweis nur entgegengenommen werden. Überlegen Sie sich im Vorfeld, wie die Meldestelle weiter mit Ihnen kommunizieren soll, damit Sie auf dem Laufenden gehalten werden.
  • Wenn das Telefon einmal nicht besetzt sein sollte, wird der Anruf nicht weitergeleitet. Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Wählen Sie alternativ die Möglichkeit einen Hinweis über das Meldeportal, über den Button „Hinweis geben“, zu geben.

Das Hinweisgebersystem wird von unserem externen Dienstleister Althammer & Kill betrieben und ist nicht Teil unserer Webseite oder des Intranets. Es befindet sich auf sicheren, externen Servern. Unsere Mitarbeitenden können das Hinweisgebersystem nicht einsehen.